Termine und Test
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
vor Beginn einer Behandlung ist die Vorlage einer Bestätigung nach der Corona-Schutzverordnung vorzulegen. Diese ist von uns zu kontrollieren und zu dokumentieren.
- Vor Inanspruchnahme muss ein negatives PCR- oder Antigentestergebnis vorgelegt werden.
- Der Test (Zeitpunkt der Probenahme) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind.
- HIER IST EIN ÄRZTLICHES ATTEST NOTWENDIG, ein Laborergebnis ist nicht ausreichend.
Das Attest/Die Bestätigung können sie in Papierform oder auch elektronisch als SMS oder Email am Smartphone vorlegen.
Teststraßen finden sie in Freistadt im Salzhof, in der Krankenpflegeschule und in der Apotheke zum Goldenen Engel - bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Testtermin. Nutzen sie diesen LINK.
Terminvereinbarung Apotheke zum Goldenen Engel - Telefonisch unter 07942 / 72363